Arbeitsrecht / Sozialkassenrecht
Im Arbeitsrecht sind wir überwiegend für Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie in Fragen des Kündigungsschutzes einschließlich der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten tätig.
Daneben beraten und betreuen wir Bauunternehmen im Bereich des bauspezifischen Sozialkassenrechtes, d.h. gegenüber der ‚Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)’, der ‚Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK)’, der Agentur für Arbeit sowie den Berufsgenossenschaften. Eingruppierungsstreitfragen sowie Fragen des Mindestlohnes und der hierauf zu entrichtenden Umlagen an die einzelnen Kassen stellen einen wesentlichen Teil der diesbezüglichen Mandantenbetreuung dar.
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